Die Fülle an arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften und einschlägiger Rechtsprechung macht die rechtliche Prüfung jeder Kündigung sinnvoll. Auf Grund der dreiwöchigen Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage darf nicht viel Zeit verloren werden.
Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir Sie u.a. bei:
- verhaltensbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung, v.a. krankheitsbedingte Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
- außerordentliche, fristlose Kündigung
- Änderungskündigung
- Kündigungsschutz / Wahrung des Arbeitsplatzes
- Abfindungszahlungen
- Entfernen von Abmahnungen aus der Personalakte
- Korrektur von Arbeitszeugnissen
- Geltendmachung von Lohnansprüchen
- Überstundenausgleich
- Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (inkl. Recht am Bild)
- Eingruppierungs- und Beförderungsstreitigkeiten
- Mutterschutz
- Beteiligungsverfahren des Integrationsfachdienstes bei Kündigungen von behinderten Arbeitnehmern