In Verkehrsunfallangelegenheiten ist der Unfallhergang und die Beweislage entscheidend. Ferner sind neben der Frage des Restwertes des Fahrzeuges, des Wiederbeschaffungsaufwandes und des Wiederbeschaffungswertes auch weitere Faktoren, wie zum Beispiel der Nutzungsausfall, Mietwagenkosten die Telekommunikationspauschale für die Abwicklung zu berücksichtigen. Kam es zu einer körperlichen Verletzung ist zudem ein angemessenes Schmerzensgeld unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der möglichen Spätfolgen einzufordern.
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